Alles gut beachten

Wichtiges, für Sie im Detail formuliert

Ihre Zeit ist uns kostbar. Darum haben wir für Sie die wichtigsten Punkte aus unseren AGB zusammengefasst. Diese sind Bestandteil des Vertrages, den wir mit Ihnen abschliessen oder bereits abgeschlossen haben.

Die kompletten allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier als PDF.

Zahlung und Fristen

Der Rechnungsbetrag für das gebuchte Mietobjekt inkl. Endreinigung, Kurtaxen und allfälliger Zusatzleistungen ist vor Antritt der Reise an die Chasa Fent AG zu überweisen. 

- 50% der Beherbergungspauschale als Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung 
- 50% der Beherbergungspauschale, Endreinigung, Kurtaxen und allfällige Zusatzleistungen spätestens
  45 Tage vor Mietbeginn

Bei kurzfristigen Reservationen (weniger als 60 Tage vor Mietbeginn) ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach der Buchung fällig und an Chasa Fent AG zu überweisen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung kann Chasa Fent AG die Leistungen verweigern.
 

Annullationskosten

Bei einem Rücktritt durch den Vertragspartner ist Chasa Fent AG zur Verrechnung folgender Annullationsgebühren berechtigt:

- bis 120 Tage vor Anreise CHF 300.00 pauschal
- ab 120 Tagen vor Anreise werden 50 % der Beherbergungspauschale 
- ab 45 Tagen werden 100 % der Beherbergungspauschale geschuldet

Wird das Objekt nicht oder verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet. Massgebend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung (Annullation) bei Chasa Fent AG zu den normalen Bürozeiten zwischen 09.00 und 17.00 Uhr. Beim Eintreffen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag. Die Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, Internet, Fax oder auf den Telefonbeantworter.

Wir empfehlen Ihnen eine Reise-Annullationskosten-Versicherung abzuschliessen.

An- und Abreise

Ihre Wohnung in der Chasa Fent ist am Anreisetag ab 16 Uhr für Sie bezugsbereit. Am Abreisetag bitten wir Sie, die Wohnung bis 10 Uhr freizugeben. Ausnahmen können nicht garantiert werden. Sie sind frühzeitig direkt mit der Chasa Fent AG zu vereinbaren.

Die Belegung erfolgt in der Hauptsaison von Freitag bis Freitag. In der Saison und Zwischensaison sind auch Belegungen von Freitag bis Montag und von Montag bis Freitag möglich. Abweichende Anreisetage auf Anfrage. 

Nach vollständiger Schlusszahlung und frühestens vier Wochen vor Anreise erhält der Vertragspartner von der Chasa Fent AG den Zugangscode und die Unterlagen zugestellt, die ihn als berechtigten Mieter für das gebuchte Mietobjekt ausweisen. 

Kann der Vertragspartner das Objekt erst verspätet übernehmen, z.B. infolge erhöhtem Verkehrsaufkommen, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn das Objekt vorzeitig verlassen wird. Wird eine Verlängerung des Aufenthaltes gewünscht, ist diese frühzeitig mit der Chasa Fent AG abzuklären (Verfügbarkeit etc.) und bei Bestätigung sofort zahlbar, inkl. Taxen.
 

Haustiere

In der Chasa Fent sind gut erzogene Hunde und Katzen erlaubt, diese müssen zwingend in der Buchung angegeben werden. Die Kosten für die Endreinigung erhöhen sich um CHF 30.00. Tierhalter haften für alle durch ihr Tier am Mietobjekt, dessen Einrichtung sowie der Umgebung entstandenen Schäden und Verunreinigungen.

Wertsachen

Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

Reinigung

Für die Endreinigung verrechnen wir CHF 150.00 pro Wohnung. Bei sehr aufwändiger, übermässiger Verschmutzung behalten wir uns eine Nachbelastung des Zusatzaufwandes der Endreinigung vor.

Die Reinigung der Kücheneinrichtung, einschliesslich Geschirr und Besteck sind Sache des Vertragsnehmers (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Vertragsnehmer ersatzpflichtig, Verschulden wird vermutet.

Die Entsorgung des Hauskehrichts (inkl. Glas, Pet, Zeitungen und Büchsen/Alu) ist Sache des Vertragsnehmers und soll an den von der Feriengemeinde vorgesehenen Stellen mit Gebührensäcken erfolgen. 
 

Rauchen

In der ganzen Chasa Fent gilt striktes Rauchverbot in den Wohnungen und innerhalb des Gebäudes. Ausgenommen davon sind die Balkone der Wohnungen Sinestra, Randulin und Lischana.